AWV Meldungen – schnell, sicher, unkompliziert.

Vermeiden Sie Bußgelder und unnötige Risiken. Wir übernehmen Ihre AWV-Meldungen und beraten Sie persönlich – rechtssicher, effizient und sofort einsatzbereit.
Von Steueberatern und Rechtsanwälten empfohlen
200+

zufriedene Kunden

>2500

monatliche Meldungen

4+ Jahre

AWV-Expertise

Warum Sie AWV-Meldungen niemals ignorieren sollten

Jede Überweisung aus oder ins Ausland über 50.000 € muss gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.
 Wenn Sie das versäumen, riskieren Sie empfindliche Bußgelder von bis zu 30.000€ – selbst, wenn es nur aus Unwissenheit geschieht.

⚠️ Bis Ende 2024 lag die Meldegrenze bei 12.500 €.
Für die letzten 3 Jahre besteht weiterhin eine Meldepflicht.

Hohe Bußgelder vermeiden
Verspätete oder fehlende Meldungen können Sie mehrere zehntausend Euro kosten.
Rechtliche Sicherheit
Erfüllen Sie Ihre Pflichten nach Außenwirtschaftsverordnung lückenlos.
Keine komplizierte Bürokratie
Wir übernehmen den gesamten Prozess der AWV-Meldung für Sie.
Schnell & einfach
Dokumente sicher hochladen, schnelle Bearbeitung und einen festen Ansprechpartner
Ihr Vorteil mit uns

Was uns zur ersten Wahl für AWV-Meldungen macht

Mit modernen Prozessen und praxisnaher Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre AWV-Pflichten stressfrei und fristgerecht erfüllt werden.

Rechtssicher beraten

Wir kennen jede Vorschrift – und übersetzen sie in klare Handlungsempfehlungen.

Schnell & zuverlässig

Kurze Reaktionszeiten und strukturierte Abläufe – damit keine Frist versäumt wird.

Automatisierter Prozess

Dokumente sicher hochladen, schnelle Bearbeitung und einen festen Ansprechpartner

Persönliche Betreuung

Feste Ansprechpartner begleiten Sie vom Erstgespräch bis zur Umsetzung.

So funktioniert’s

In 4 Schritten zur sicheren AWV-Meldung

Kein Papierkram, keine komplizierten Formulare – für Sie machen wir den Prozess einfach, transparent und zuverlässig.
1

Erstgespräch

Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen. Wir klären gemeinsam, welche Informationen und Unterlagen benötigt werden.

2

Analyse

Wir prüfen, wie viele AWV-Meldungen für Sie erforderlich sind, und identifizieren mögliche Risiken.

3

Registrierung

Wir übernehmen für Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle, damit Ihre Meldungen reibungslos eingereicht werden können.

4

Umsetzung & Abschluss

Wir starten sofort mit der Einreichung und begleiten Sie bis zur erfolgreichen Meldung.

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Vertrauen ist kein Zufall

Warum Unternehmen auf unsere Expertise setzen

Von individuellen Beratungsleistungen für den Privatkunden bis hin zu maßgeschneiderten Lösungen für international agierende Konzerne – unsere Kunden schätzen unsere praxiserprobte Beratung.
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Unser faires Preismodell

79 € pro Monat + 12 € pro Meldung

Unsere Leistungen in Kürze: ✔ Den kompletten Registrierungsprozess bei der Deutschen Bundesbank ✔ Monatliche Prüfung Ihrer Unterlagen ✔ Erkennung aller melderelevanten Vorgänge ✔ Einen festen Ansprechpartner für all Ihre Fragen ✔ Automatische Nullmeldung ohne Zusatzkosten, wenn keine Meldung erforderlich ist
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Lassen Sie uns sprechen

Ob erste Fragen oder konkreter Beratungsbedarf – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine AWV-Meldung ist die gesetzlich vorgeschriebene Meldung von Zahlungen aus oder ins Ausland an die Deutsche Bundesbank. Meldepflichtig sind Unternehmen und Privatpersonen, wenn der Betrag über der gesetzlichen Grenze liegt.

Ja. Wir behandeln Ihre Daten absolut vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene AWV-Meldung an die Deutsche Bundesbank. Die Übertragung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen (SSL/TLS), und Ihre Unterlagen werden auf sicheren Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Aktuell besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Zahlungen von oder ins Ausland erhalten oder leisten, die insgesamt über 50.000 € pro Transaktion liegen. Wichtig: Für die letzten drei Jahre gilt rückwirkend noch die frühere Grenze von 12.500 €, weshalb auch ältere Transaktionen meldepflichtig sein können – unabhängig vom Verwendungszweck.

Mit der neuen Regelung sind Kryptowerte nun meldepflichtig. Das bedeutet, dass alle Übertragungen von Kryptowährungen verbindlich als Zahlungen eingestuft werden, was eine Meldeverpflichtung mit sich bringt. Personen, die in der Vergangenheit ihre Krypto-Transaktionen nicht gemeldet haben, sollten jetzt handeln.

Bei fehlender oder verspäteter Meldung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe – auch versehentliche Versäumnisse können geahndet werden.

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung: von der Registrierung bei der Deutschen Bundesbank über die monatliche Prüfung Ihrer Unterlagen bis hin zur fristgerechten Einreichung der Meldungen – inklusive Nullmeldungen.

Die AWV-Meldung erfolgt elektronisch über das Meldeportal der Deutschen Bundesbank. Die Meldung muss spätestens am siebten Kalendertag des Folgemonats der Transaktion vorliegen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Bei einer Verletzung der Meldepflicht durch Unkenntnis kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden. Rechtzeitige Beratung und Schulungen können helfen, solche Fehler zu vermeiden.

Beispiele für AWV-Meldungen ⬇

Ja, wenn Ihr Aktiendepot von einer ausländischen Bank verwaltet wird, sind Ihre Transaktionen, wie Käufe und Verkäufe von Wertpapieren sowie der Erhalt von Dividenden, meldepflichtig. Dies gilt besonders dann, wenn die Beträge die Meldegrenze überschreiten.

Beispiel: Klaus hat sein Aktiendepot bei einer schweizerischen Bank. Er kauft Wertpapiere im Gesamtwert von 150.000 € und erhält Dividenden von 50.000 €.

Ja, wenn die Transaktion die Meldegrenze überschreitet und einer der Beteiligten im Ausland lebt.

Beispiel: Herr Mustermann lebt in Deutschland und überweist 50.000 € an seine Schwester, die in Spanien lebt, für den Kauf ihres Autos. Diese Zahlung ist meldepflichtig, da die Empfängerin im Ausland lebt und die Summe über der Meldegrenze liegt.

Zahlungen für Dienstleistungen, die im Ausland erbracht wurden und die Meldegrenze überschreiten, sind meldepflichtig.

Beispiel: Dirk aus Deutschland beauftragt ein Architektenbüro in Frankreich für Baupläne und überweist 60.000 €. Diese Zahlung ist meldepflichtig, da sie für eine Dienstleistung im Ausland erfolgt.

Ja, bei Überweisungen für den Kauf von Immobilien im Ausland müssen AWV-Meldungen gemacht werden, wenn die Meldegrenze überschritten wird.

Beispiel: L erwirbt ein Ferienhaus in Griechenland und überweist 100.000 € an den Verkäufer. Diese Transaktion ist meldepflichtig, da sie einen Immobilienkauf im Ausland betrifft und über der Meldegrenze liegt.

Ja, wenn die Überweisung der Studiengebühren die Meldegrenze überschreitet, ist sie meldepflichtig.

Beispiel: Marleen, eine Studentin in Deutschland, überweist 50.000 € an eine Universität in Großbritannien für ihre Studiengebühren. Diese Zahlung ist meldepflichtig, da sie ins Ausland geht und über der Meldegrenze liegt.